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Unternehmensteuerreform 2008 - Die Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen

Erschienen am 29.07.2008, Auflage: 2/2008
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640121427
Sprache: Deutsch
Umfang: 64 S.
Format (T/L/B): 0.5 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 Einführung und Vorgehensweise Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der ab dem 01. Januar 2008 geltenden Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen.Die Thesaurierungsbegünstigung ist im Rahmen der Unternehmensteuerre-form 2008 neu in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Die Vorschrift beinhaltet ein Wahlrecht für bilanzierende Personenunter-nehmen, einbehaltene Gewinne einem ermäßigten Einkommensteuer-satz zu unterwerfen. Die Begünstigung wird schließlich bis zur Ent-nahmehandlung aufrechterhalten. Die spätere Entnahme der zunächst ermäßigt besteuerten Gewinne unterliegt einer Nachbelastung in Höhe von 25 Prozent. Zunächst wird die Entstehung der Regelung beginnend mit dem Koali-tionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 bis hin zur Gesetzesverkündung am 17. August 2007 im Bundesgesetzblatt vorgestellt und beschrieben. Im nächsten Abschnitt wird die Vorschrift des § 34 a EStG skizziert und erörtert. Die Regelung enthält neun Absätze. Jeder Absatz wird im Einzelnen dargestellt und dessen Funktionsweise analysiert. Dabei wird auf die Intention des Gesetzgebers bezüglich der Unternehmens-teuerreform 2008 anhand der Gesetzesbegründung der Regierungsfrak-tionen und der Bundesregierung eingegangen. Im weiteren Verlauf der Arbeit werden Kritik zur Thesaurierungsbe-günstigung, Probleme und Lösungsansätze aus der Literatur, sowie aus Stellungnahmen verschiedener Bundesverbände, Institute, Kammern, Gewerkschaften, sowie Professoren, Wirtschaftsprüfern und Steuerbe-ratern aufgezeigt und gegenübergestellt. Dabei wird untersucht, ob die Zielsetzungen des Gesetzgebers mit Hilfe der Thesaurierungsbegünsti-gung gem. § 34 a EStG erfüllt werden.